Rechtliche Grundlagen zum Brandschutz

Brandschutzseminare vor Ort und objektbezogen, in Theorie und Praxis, durchgeführt von erfahrenen Berufsfeuerwehrleuten mit Führungsausbildung.

Unfallverhütungsvorschriften

BGV A1 Allgemeine Vorschriften

§ 22 Abs. 2: "Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöschenrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen."

Krankenhaus-Richtlinien

§ 36 Abs. 5: "Das Personal des Krankenhauses ist jährlich mindestens einmal zu belehren über 1. die Anordnung und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen und 2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand."

Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB)

§ 7: Der Versicherungsschutz kann beeinträchtigt werden, wenn Sicherheitsvorschriften - wie die ASF - nicht eingehalten werden. So kann eine unzureichende Ausstattung mit Feuerlöschern, eine unregelmäßige Prüfung der Löschgeräte, eine mangelhafte Ausbildung der Mitarbeiter oder gar eine unterlassene Schulung als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden, die zu einem Ausschluß des Schadenersatzes durch die Feuerversicherung nach einem Brand führt.

(Vgl. Isterling, Handbuch Betrieblicher Brandschutz)